Schulbau
Beteiligung an sie betreffenden Maßnahmen ist ein Kinderrecht, das sich neben dem Sozialgesetzbuch auch im Baugesetz (§3) und inzwischen auch in der Sächsischen Gemeindeordnung (§47a) wiederfindet. Damit sind auch Schulbauten als kommunale Aufgabe Themen, welche die Beteiligung junger Menschen verlangen. Wir haben in der Vergangenheit zahlreiche Maßnahmen in unterschiedlichen Formaten begleitet und moderiert. Eine Übersicht der Prozesse zeigt, wie verschieden diese Maßnahmen sein können:
- Gymnasium Gorkistraße
- Schulzentrum Grünau-Nordwest
- Quartiersschule Ihmelsstraße
- Grundschule Gerichtsweg
- 100. Grundschule