Kinderrechte

1989 wurden die Kinderrechte verabschiedet. Nach der Bestätigung im Bundestag sind sie nunmehr seit 30 Jahren auch in Deutschland geltendes Recht. Doch was sind denn die Kinderrechte eigentlich?

Dazu gibt es einen kurzen Film aus der WissensWerte-Reihe.

Die UN-Kinderrechtskonvention umfasst 54 Artikel. Die folgenden sind die 10 Grundrechte:

1. Das Recht auf Gleichheit
Alle Kinder haben die gleichen Rechte. Egal, ob du ein Mädchen oder ein Junge bist, ob arm oder reich, jedes Kind ist gleichberechtigt. Niemand darf wegen seiner Hautfarbe, seiner Herkunft, seiner Sprache oder seiner Religion benachteiligt werden.

2. Das Recht auf Gesundheit
Kinder haben das Recht, so gesund wie möglich aufzuwachsen. Jedes Kind hat ein Recht auf eine gute Gesundheitsvorsorge und auf medizinische Hilfe, wenn es krank ist. Jedem Kind sollen seine Grundbedürfnisse erfüllt werden: Essen, Trinken, Kleidung und ein Dach über dem Kopf. Kinder Sollen vor Suchtstoffen geschützt werden.

3. Das Recht auf Bildung
Jedes Kind hat das Recht, zur Schule zu gehen, zu lernen und eine Ausbildung zu machen, die seinen Bedürfnissen und Fähigkeiten entspricht. Dabei sollen seine Persönlichkeit, seine Begabungen, seine geistigen und körperlichen Fähigkeiten zur Entfaltung kommen können.

4. Das Recht auf elterliche Fürsorge
Jedes Kind hat das Recht, mit seinen Eltern zu leben. Wenn diese getrennt voneinander leben, darf das Kind Kontakt zu beiden Eltern haben. Das gilt, solange es dem Kind gut tut. Eltern werden bei der Erziehung ihrer Kinder unterstützt. Wenn ein Kind aus wichtigen Gründen von Vater oder Mutter getrennt leben muss, so soll sorgfältig geprüft werden, was das Beste für das Kind ist und wo es am besten untergebracht wird.

5. Das Recht auf Privatsphäre und persönliche Ehre
Kinder haben ein Recht auf ein Privatleben, darauf, dass ihre Würde, ihre persönliche Ehre und ihr Ruf geachtet werden. Es gibt Dinge, die niemanden etwas angehen, außer das Kind selbst (das betrifft zum Beispiel das Privatleben, die Familie, die Wohnung oder den Briefverkehr). Das Recht auf Privatsphäre und persönliche Ehre müssen alle respektieren. Nicht nur Erwachsene, auch Kinder untereinander.

6. Das Recht auf freie Meinungsäußerung, Information und Gehör
Jedes Kind hat das Recht, seine Gedanken, Wünsche und Bedürfnisse frei zu äußern, sobald es dazu fähig ist. Die eigene Meinung muss bei allen Dingen, die das Kind betreffen, mit beachtet werden: zu Hause, in der Schule, bei Ämtern und vor Gericht. Kein Kind darf bestraft werden, weil es seine Meinung sagt. Aber: Informationen und Meinungen dürfen nur so geäußert werden, dass sie keinem anderen schaden. Kinder dürfen sich friedlich versammeln, um gemeinsam mit anderen für ihre Meinung einzutreten. Jedes Kind darf entscheiden, welcher Religion es angehören und was es glauben will. Alle Kinder haben das Recht, sich geeignete Informationen durch Fernseh- und Radioprogramme, Zeitungen, das Internet oder Bücher zu beschaffen.

7. Das Recht auf Schutz im Krieg und auf der Flucht
Kinder im Krieg und auf der Flucht haben besondere Schutzrechte, egal, ob sie allein oder mit ihren Eltern flüchten. Kein Kind darf in den Krieg zurückgeschickt werden, wenn es auf der Flucht ist. Flüchtlingskinder haben in dem Land, in das sie geflüchtet sind, die gleichen Rechte wie alle anderen Kinder. (Diesen Teil der UN-Kinderrechtskonvention hat die Bundesrepublik Deutschland bislang nicht anerkannt.) Kein Kind unter 15 Jahren darf gezwungen werden, als Kindersoldat im Krieg oder in einem Bürgerkrieg mitzumachen.

8. Das Recht auf Schutz vor Ausbeutung und Gewalt
Jede Gewalt gegen Kinder ist verboten. Keiner darf Kinder misshandeln, unter Druck setzen oder zu etwas zwingen, wovor sie sich sehr fürchten oder ekeln. Das gilt sowohl für Erwachsene als auch für Gleichaltrige. Wenn ein Kind Opfer von Gewalt oder schwerer Verwahrlosung geworden ist, sind die Erwachsenen eines Landes verpflichtet, diesem Kind zu helfen. Kein Kind darf ausgebeutet werden. Kinderarbeit ist verboten, wenn sie die Gesundheit schädigt. Kein Kind darf gekauft, verkauft oder gegen seinen Willen ins Ausland verschleppt werden.

9. Das Recht auf Spiel, Freizeit und Ruhe
Jedes Kind hat ein Recht auf Freizeit und Ruhe, auf Spiel und eine altersgerechte aktive Erholung, wie zum Beispiel Sport. Es darf am kulturellen und künstlerischen Leben voll teilhaben. Die Länder sollen dazu altersgerechte Möglichkeiten schaffen.

10. Das Recht auf Betreuung bei Behinderung
Jedes geistig oder körperlich behinderte Kind hat das Recht auf ein erfülltes und menschenwürdiges Leben. Damit es aktiv am Leben teilnehmen kann, soll seine Selbstständigkeit gefördert, Erleichterungen geschaffen und eine besondere Betreuung angeboten werden. Auch für die Menschen, die sich täglich um ein behindertes Kind kümmern, soll es besondere Unterstützung geben.

Noch Fragen?

Kontaktiere uns!

Über Uns

Das Leipziger Kinder- und Jugendbüro setzt sich als "Fachstelle für Demokratie- und Toleranzbildung" für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Leipig ein.


Leipziger Kinder- und Jugendbüro
Johannisalle 20, 04317 Leipzig
0341 / 70 25 7 12
kinderbuero@dksb-leipzig.de
Mo-Fr: 8:30 - 14.30

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.