Wir vom Kinder- und Jugendbüro sind Gründungsmitglied in der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinderinteressen. Dort setzen wir uns, wie in unserer täglichen Arbeit, für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention im kommunalen Kontext, also auch in der Stadt Leipzig, ein.  Die BAG ist eine wichtige Organisation, die bundesweite Handlungsempfehlungen entwickelt hat und regelmäßig Kommentare und Mitteilungen zu kinderrechtsrelevanten Themen veröffentlicht. Ein Thema ist die aktuelle Energiekrise. Dazu fordert die BAG

  • die Berücksichtigung des Kindeswohlvorranges
  • die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen bei allen Maßnahmen sowie der Entwicklung von Strategien zu Energiefragen
  • die Gewährleistung von sozialer und kultureller Teilhabe

Die Mitteilung im Wortlaut:

Aus Fehlern der Corona-Pandemie lernen:

Jetzt Kindergrundrechte beim Thema Energiesparen vorrangig berücksichtigen und umsetzen!

Mitten in der Corona-Pandemie und der Klimakrise verschärfen der Krieg in der Ukraine, die Energiekrise, die hohe Inflation und die Gefahr einer drohenden Rezession die Situation von Familien, vor allem von einkommensarmen Familien. Kinder und Jugendliche sind diesen Krisen schutzloser ausgeliefert als Erwachsene. Bereits heute ist sichtbar, dass diese Krisenproblemlagen noch lange anhalten werden und nur durch ein entschlossenes, systematisches und dauerhaftes Handeln zu meistern sind.

Als Vertragsstaat der UN-Kinderrechtskonvention ist die Bundesrepublik verpflichtet, bei allen Maßnahmen, die auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene ergriffen werden, das Wohl von Kindern und Jugendlichen vorrangig zu prüfen. Kinder und Jugendliche müssen dazu in allen sie betreffenden Maßnahmen angehört und beteiligt werden. Diese Verpflichtung gilt umfassend: Betroffen sind Kinder und Jugendliche bei allen Maßnahmen, die ihren Lebensbereich berühren – direkt oder indirekt. Sie sind vor dem Ergreifen von Maßnahmen nach ihrem Willen und ihren Interessen zu befragen. Es sind ihre Interessen und Bedarfe durch weitere Informationsquellen in Erfahrung zu bringen (Forschung, Statistiken, Expert:inneneinbezug etc.). Diese sind vorrangig in der Entscheidungsfindung zu berücksichtigen. Bei der Abwägung verschiedener Interessen gegeneinander wiegen die Interessen von Kindern und Jugendlichen besonders schwer. Dies alles gilt auch bei der Bewältigung der Energiekrise.

In der Corona-Pandemie ist die Bundesrepublik diesen, gesetzlich verankerten, menschenrechtlichen Verpflichtungen nicht nachgekommen.

Heute zeigen immer mehr Studien auf, wie breit, tiefgreifend und sozial ungleich sich die Coronakrise in allen Lebens- und Entwicklungsbelangen von Kindern und Jugendlichen ausgewirkt hat und auswirkt. Sie erfuhren eine mangelhafte staatliche Fürsorge, fehlende Mittel zur Bewältigung der Krise sowie unzureichende Abfederung von zudem noch viel zu spät getroffenen Maßnahmen. Dieser Rechtsbruch darf nicht wiederholt werden.

Wie auch in der Corona-Pandemie sind Kinder und Jugendliche darauf angewiesen, dass Erwachsene, die jetzt erneut Entscheidungen treffen, dabei stets ihr Wohl und ihre besten Interessen berücksichtigen. Wie auch im Falle der Corona-Pandemie werden Kinder und Jugendliche voraussichtlich in besonderer – nämlich kinder-/jugendspezifischer – Weise von Maßnahmen zur Energieeinsparung betroffen sein.
Wir konnten die Corona-Pandemie bisher nur durch die große Solidarität von Kindern und Jugendlichen meistern. Zur Erinnerung nur ein Beispiel von vielen: Sie waren es, die bereits zwei Winter in kalten Klassenzimmern verbracht haben und nicht die erwachsenen Arbeitnehmer:innen.
Es ist daher dringend erforderlich, dass die Einrichtungen der Bildung, Betreuung sowie der offenen Kinder- und Jugendarbeit unter allen Umständen für Kinder und Jugendliche auch in diesem Winter zugänglich und ausreichend beheizt sein müssen sowie eine gute Versorgung verbunden mit qualifizierten Aktivitäten sichern.

Als BAG Kinderinteressen e.V. fordern wir:

  • Jetzt müssen Maßnahmen ergriffen werden, die Kinder und Jugendliche stärken und nicht noch mehr schwächen.
  • Jetzt müssen Klimaschutzmaßnahmen durchgesetzt werden, die dauerhaft sind und nicht nur ergriffen werden, weil Energie immer teurer wird, um die Lebensgrundlagen der zukünftigen Generationen zu sichern.
  • Jetzt sind Kinder und Jugendliche vor der Ergreifung von Maßnahmen systematisch zu beteiligen.

Wir fordern die Bundes- und Landesregierungen sowie die Kommunen deshalb auf, bei allen Überlegungen und Maßnahmen zum Einsparen von Energie

  • Das Wohl von Kindern und Jugendlichen vorrangig zu prüfen und dadurch einen aktiven Beitrag zur Umsetzung des Artikel 3 und weiteren Artikeln der UN-Kinderrechtskonvention zu leisten.
  • Kinder und Jugendliche an der Entwicklung von Maßnahmen anzuhören und zu beteiligen.
  • Kinder und Jugendliche als Expert:innen bei der Entwicklung künftiger Strategien zu Energiefragen zu hören und zu beteiligen.
  • Für Kinder und Jugendliche verantwortungsvoll, aktiv und lösungsorientiert jetzt die Energie zu sichern, mit der sie zu Hause, in Betreuung, Schule und offener Kinder- und Jugendarbeit den nächsten Winter unbeschadet überstehen können. Jugendhäuser, Sporthallen, Schwimmbäder, Theater u. ä. müssen im Interesse der sozialen Teilhabe genauso wie Schulen und Kindertagesstätten von den Energiesparmaßnahmen ausgenommen werden.
  • Einkommensarme Familien so zu entlasten, dass sie ihre Energiekosten tragen können und nicht zulasten von Nahrung oder angemessener Winterkleidung sparen müssen.

Kindergrundrechte jetzt!
Setzen Sie sich gemeinsam mit uns für die Umsetzung der Kindergrundrechte ein!

Weitere Informationen gibt die Geschäftsstelle der BAG Kinderinteressen e.V.:
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kinderinteressen.de
kinderrechtekommentare.de

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